PRACTICE

Beispiele für Leistungen für Unternehmer und Unternehmen

  • Wussten Sie z.B., dass die VOB/B regelmäßig nicht durch einen bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen wird?

  • Verwenden Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Ihre Ansprüche in Falle der Insolvenz eines Kunden hinreichend sichern?

  • Kommen Sie Ihren Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz in ausreichendem Maße nach? 

Diese und viele andere Fragen zeigen, dass es sinnvoll ist, als Unternehmer einen Rechtsanwalt zu beteiligen.

Gesellschaftsrecht – sogenanntes Corporate Housekeeping

Mit den Veränderungen um das Basel II – Abkommen werden Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften nicht umhin kommen, gesellschaftsrechtliche Vorgänge (Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Abtretungen von Geschäftsanteilen u.ä.) sauber zu dokumentieren, wenn Kreditverhandlungen anstehen.

Dies ist auch dann eine Notwendigkeit, wenn andere Finanzierungstransaktionen (durch Private Kapitalgeber oder Wagniskapital) oder ein Verkauf des Unternehmens beabsichtigt ist.

Vertragsprüfung

Hier sind drei Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Sie sollen einen im Auftrag der Gegenseite angefertigten Vertrag unterzeichnen.

Fall 2: Sie wollen selbst einen Vertrag abschließen.

Fall 3: Sie haben bereits einen Vertrag unterzeichnet.

In allen drei Fällen kann es sinnvoll, den Anwalt einzubinden – er kann oft Impulse für die Vertragsverhandlungen geben und kann Hinweise für die Bedeutung bereits unterzeichneter Verträge für Konfliktfälle geben.

Markenrechtliche Beratung und Prozessführung

Marken können beispielsweise als Kreditsicherheit und damit als Kapitalreserve in der Not dienen.

Daher kann es sich lohnen, die Marketingkosten in einer Marke zu bündeln und damit die Kosten der Werbung über den unmittelbaren Nutzen hinaus in einem Vermögensgegenstand zu amortisieren.

Wie viel eine Marke wert ist, hängt dabei auch davon ab, gegen welche anderen Zeichen sie erfolgreich verteidigt werden kann.

Bevor die Wahl auf ein Zeichen fällt, sollte deshalb ein sachkundiger Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Er kann abschätzen, ob die in Aussicht genommene Marke gute oder eher geringere Aussichten hat, zu einem starken und wertvollen Zeichen zu werden.

Dies gilt auch für Produkt- und Servicenamen (Marken) & andere Zeichen (Logos, Namenszusätze, geschäftliche Bezeichnungen, Internet-Domains, Buch-, Zeitschriften- und andere Werktitel).

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