Die Kanzlei wird entsprechend dem breiten rechtlichen Erfahrungshorizont des Kanzleiinhabers ausdrücklich als allgemeine Rechtsanwaltspraxis betrieben, d.h. der Mandant soll umfassend beraten werden – und nicht nur in einem Spezialgebiet.
Oft ist spezialisiertes Wissen gar nicht notwendig, um die Interessen des Mandanten zu vertreten, ähnlich wie für die Behandlung einer Erkältung auch kein „Facharzt für Erkältungen“ aufgesucht werden muss.
Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- schlagkräftige Prozessführung sowie nötigenfalls Zwangsvollstreckung
- Prozessvermeidung und außergerichtliche Verhandlungsführung
- Beratung
- Prüfung von Verträgen
- Vertragsgestaltung
mit Erfahrungsschwerpunkten in den folgenden Gebieten:
- Zivilrecht und Verträge (z.B. Kauf- und Mietverträge, Geldanlageverträge, Forderungsinkasso, Arbeitsrecht)
- Gesellschaftsrecht (z.B. GbR, GmbH & Co. KG, GmbH, AG)
- Steuerrecht (z.B. Einspruchsverfahren, Unterstützung bei Betriebsprüfungen)
- Insolvenzrecht (Beseitigung der Überschuldung)
- Markenrecht und Schutz von Titeln, Namen u.a. (Eintragung, Verteidigung und Schutz gegen Unterlassungsverfahren)
- Rechtsfragen des Internet (z.B. Online-Auktionen, Domainstreitigkeiten etc.)
- Erbrecht
- Ausländisches und internationales Recht (insbes. Frankreich, England & Wales, USA, Spanien)