Beispiele für Leistungen an Privatpersonen
Hier finden Sie einige Beispiele für Leistungen an Privatpersonen, wie zum Beispiel Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide, Verträge zu Geldanlagen oder Einkäufen bei ebay. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid
Ein großer Teil aller Steuerbescheide wird im Einspruchsverfahren immer wieder aufgehoben – lassen Sie bei Zweifeln Ihren Steuerbescheid überprüfen.
Notarielles Testament
Ein häufiges Missverständnis ist es, dass mit der Abfassung des Testaments alles geregelt ist. Die Rechnung wird jedoch oft ohne den Fiskus gemacht. Ein gutes Testament sollte immer auch auf die Konsequenzen bei der Erbschaftsteuer überprüft werden – sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen.
Gerne berechne ich für Sie die nach der aktuellen Gesetzeslage zu erwartende Erbschaftsteuerbelastung.
Verträge zur Geldanlage
Wie sich leider nicht selten zeigt, ist es keineswegs so, dass alle „Berater“ eines Finanzdienstleistungsanbieters eine unabhängige und für den Kunden interessengerechte Beratung bieten.
Dies ist auch aufgrund der Strukturen gar nicht denkbar: die von einem Anbieter bezahlten Berater erhalten häufig kein Festgehalt, zumindest ist aber ein Teil ihres Gehalts nach dem Umfang bemessen, in dem sie Anlageverträge abschließen. Manche Bankangestellte arbeiten sogar komplett auf Provisionsbasis.
Deshalb kann es sinnvoll sein, vor Abschluss eines Vertrages mit größeren Auswirkungen einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen.
Eintreibung von Forderungen
Wenn Ihnen jemand Geld schuldet – warten Sie nicht länger. Selbst wenn jemand kein Geld zu haben scheint – ein Girokonto haben die meisten.
Und dort kann ein Rechtsanwalt mit einem Titel (z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) Geld auch dann pfänden, wenn z.B. der Dispositionskredit in Anspruch genommen ist, aber Überweisungen getätigt werden bzw. Geld gutgeschrieben wird.
Und Personen, die nur mit Bargeld handeln, kann der Gerichtsvollzieher mit einer Taschenpfändung beikommen.
Einkauf bei ebay
Ware ersteigert und Geld überwiesen, aber der Verkäufer liefert nicht – möglichst bald zum Anwalt.
Es sollte immer darauf geachtet werden, dass man seinen Vertragspartner mit Namen und Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift kennt.
Im Zweifel z.B. auf www.teleauskunft.de überprüfen ob Verkäufer über einen eingetragenen Telefonanschluss verfügt bzw. dessen Telefonnummer verlangen, wenn es sich um eine Geheimnummer handelt.
Gibt es dann Probleme bei der Abwicklung des Kaufes, so existiert ein Ansatzpunkt.